Legal Cockpit: Dein Whistleblowing-Portal – Sofort einsatzbereit und personalisierbar
EU-rechtssicher und
sofort startklar!
Dein Whistleblowing-Portal: Rechtssicher und sofort einsetzbar!
1.000+ Nutzer vertrauen auf das Legal Cockpit
Zufriedene Kunden sind unser Antrieb. Hier eine kleine Auswahl.
Für Unternehmen verpflichtend in 2024
Du hast 50+ Mitarbeiter? Richte jetzt Dein neues Hinweisgeber-Portal ein und vermeide teure Bußgelder.
Verabschiede Dich von rechtlichem Chaos
Personalisierte Meldekanäle mit Fristenverwaltung und verschlüsseltem Chat auf höchstem Niveau für Dein Unternehmen
- High-Tech MeldekanäleIn wenigen Minuten eingerichtet, individualisiert, verschlüsselt und rechtskonform
- Einfache VerwaltungTschüss rechtliches Chaos: Verwalte und bearbeite eingehende Meldungen rechtssicher
- Abgesichert durch AnwälteAuf Wunsch prüft ein Vertrauensanwalt alle Meldungen und berät im Ernstfall
Entwickelt und betrieben von Rechtsanwälten
Hochspezialisierte Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte sorgen für die Rechtssicherheit Deines Meldekanals.
Hochspezialisierte Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte stehen auf Wunsch als Ombudspersonen zur Verfügung. Zusätzlich zum Hinweisgeber-Portal kannst Du unsere Experten dazu buchen, die eingehende Meldungen prüfen, bearbeiten und verwalten. So sparst Du hohe Ausbildungs- und Betriebskosten für interne Ombudspersonen und bekommst direkt anwaltliche Expertise ins Haus. Die Kosten für eine anwaltliche Ombudsperson hängen von der Unternehmensgröße ab.
RA Alex Goldberg
Rechtsanwalt und Unternehmer
Datenschutzbeauftragter,
CEO und Gründer der Legalcore AG
Datenschutzbeauftragter,
CEO und Gründer der Legalcore AG
RA Regina Altenburg
Rechtsanwältin, Chief Legal Officer
Datenschutzbeauftragte (TÃœV)
Datenschutzauditorin (TÃœV)
Datenschutzbeauftragte (TÃœV)
Datenschutzauditorin (TÃœV)
Veronika Nesterzow
Customer Success Manager
Datenschutzbeauftragte
Datenschutzbeauftragte
Michael Michalak
Customer Success Manager
Datenschutzbeauftragter (TÃœV)
Datenschutzbeauftragter (TÃœV)
Unsere Experten in Presse und Medien
Die Spezialisten des Legal Cockpits sind bekannt aus Presse und Medien
Volle Kontrolle muss nicht teuer sein
Für jeden das richtige Paket: Kleine, mittelständische und große Unternehmen aus allen Branchen!
0-100 Beschäftigte
Ideal als Basispaket für kleinere und mittelständische Unternehmen
39
€
/ Mo.*
-
Ein individueller Meldekanal
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Portal mit eigenem Firmenlogo
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Verschlüsselte Kommunikation
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Vertrauliche und anonyme Meldungen
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Chatsystem mit Upload von Dokumenten
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Versand von Sprachnachrichten
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Rechtssichere Fristenverwaltung
-
Rechtssichere Dokumenten und Aufbewahrung
-
100% DSGVO-konform und überwacht
-
Auf Wunsch mit Vertrauensanwalt als Ombudsperson
-
7 Tage kostenlos
Bis 250 Beschäftigte
Perfekt für größere Unternehmen und Unternehmensgruppen
69
€
/ Mo.*
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5 individuelle Meldekanäle
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Portale mit eigenem Firmenlogo
-
Verschlüsselte Kommunikation
-
Vertrauliche oder anonyme Meldungen
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Chatsystem mit Upload von Dokumenten
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Versand von Sprachnachichten
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Rechtssichere Fristenverwaltung
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Rechtssichere Dokumentation und Aufbewahrung
-
100% DSGVO-konform und überwacht
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Auf Wunsch mit Vertrauensanwalt als Ombudsperson
-
7 Tage kostenlos
250+ Beschäftigte
Unser Goldstück für große Unternehmen und Konzernstrukturen
99
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/ Mo.*
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10 individuelle Meldekanäle
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Portale mit eigenem Firmenlogo
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Verschlüsselte Kommunikation
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Vertrauliche oder anonyme Meldungen
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Chatsystem mit Upload von Dokumenten
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Versand von Sprachnachrichten
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Rechtssichere Fristenverwaltung
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Rechtssichere Dokumentation und Aufbewahrung
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100% DSGVO-konform und überwacht
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Auf Wunsch mit Vertrauensanwalt als Ombudsperson
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7 Tage kostenlos
Du hast noch Fragen zum Whistleblowing?
Hier findest Du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Was regelt das HinSchG?
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und bezweckt den Schutz von Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände aufmerksam machen (sogenannte Whistleblower). Das Gesetz zielt darauf ab, Arbeitnehmer, Dienstleister und Unternehmensangehörige vor Repressalien wie Abmahnungen, Kündigungen oder Schadensersatzforderungen zu schützen, sofern sie Verfehlungen innerhalb des Unternehmens offenlegen.
Für welche Unternehmen gilt das HinSchG?
Alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern müssen die Regelungen des HinSchG umsetzen. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche müssen die Regelungen bereits seit dem 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Für Unternehmen zwischen 50 und 250 Beschäftigten gilt eine „Schonfrist“ bis zum 17. Dezember 2023.
Was kann nach dem HinSchG gemeldet werden?
Es können sogenannte Missstände aller Art gemeldet werden. Unter Missständen versteht das Gesetz jegliche rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, die im Rahmen beruflicher Aktivitäten stattfinden. Dazu gehören Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen (wie Betrug oder Erpressung), Ordnungswidrigkeiten (etwa Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) sowie Verstöße gegen andere relevante Bundes- und Landesgesetze (beispielsweise im Bereich der Geldwäscheprävention, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes).
Wer steht hinter dem Legal Cockpit?
Das Legal Cockpit wird betrieben von der Legalcore AG. Die Gesellschafter sind Rechtsanwälte und Softwareentwickler. Vorstandsvorsitzender und Ideengeber ist Rechtsanwalt Alex Goldberg, ausgewiesener Spezialist für Wirtschafts-, Internet- und Datenschutzrecht, Online-Unternehmer, Dozent, Speaker und Investor. Mit dem Legal Cockpit setzt unser Team eine ganzheitliche Vision um - Kleinen und mittelständischen Unternehmen hochwertige Rechtsberatung zu preiswerten Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Was sind typische Fälle von Whistleblowing?
Häufige Whistleblowing-Fälle beinhalten Korruption, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz, Gesetzesverstöße und Straftaten, Menschenrechtsverletzungen, Bestechlichkeit, Missstände oder Missmanagement, Insiderhandel und Datenmissbrauch.
Was muss eine Meldestelle nach dem HinSchG tun?
Die primären Aufgaben der internen Meldestelle umfassen die Dokumentation aller eingehenden Meldungen und deren Aufbewahrung für eine Dauer von drei Jahren. Innerhalb einer Woche nach Eingang einer Meldung ist dem Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung zu übermitteln. Die Meldestelle ist verantwortlich für die Prüfung der Meldung und die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit der hinweisgebenden Person, insbesondere zum Einholen weiterer Informationen. Daraufhin leitet sie geeignete Schritte ein, beispielsweise die Durchführung interner Untersuchungen oder die Weiterleitung der Angelegenheit an zuständige Behörden. Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung ist dem Hinweisgeber Rückmeldung über die eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen zu geben, es sei denn, dies würde die Untersuchung oder Ermittlung beeinträchtigen.
Wer kann einen Meldekanal nach dem HinSchG betreuen?
Die für die Meldestelle beauftragten Personen müssen in ihrer Tätigkeit unabhängig und frei von Interessenskonflikten agieren können. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass diese Personen über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. Dies kann bedeuten, dass sie entweder entsprechend geschult werden oder dass ein qualifizierter externer Dienstleister mit dieser Aufgabe betraut wird. Das Legal Cockpit bietet die Möglichkeit, einen Vertrauensanwalt als Ombudsperson hinzuzubuchen.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Du kannst das Legal Cockpit immer per einfacher E-Mail kündigen. Bei Monatspaketen monatlich und bei Jahrespaketen jährlich. Unkompliziert und transparent.
* Preis gilt zzgl. MwSt. bei jährlicher Abrechnung im Voraus. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Es gelten unsere AGB.
Alle Features und Funktionen
Das alles erwartet Dich in Deinem persönlichen Legal Cockpit
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Zufriedene Kunden sind unser Antrieb. Hier eine kleine Auswahl.
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